der Ecom Labs Agency UG
Stand: April 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ecom Labs und ihren Auftraggebern, insbesondere für Leistungen im Bereich Online Werbung, Performance Marketing, Social Media Marketing sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Dienstleistungen. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten diese AGB in der bei Auftragserteilung gültigen oder dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch als Rahmenbedingungen für künftige, gleichartige Aufträge, ohne dass Ecom Labs in jedem Einzelfall erneut auf deren Geltung hinweisen muss.
(3) Die AGB von Ecom Labs gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn Ecom Labs diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Ecom Labs in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, einschließlich Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen, haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, die schriftliche Vereinbarung oder die schriftliche Bestätigung durch Ecom Labs maßgeblich.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Vertrag, etwa Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen oder Minderungen, sind in Schrift oder Textform abzugeben, beispielsweise per Brief oder E Mail. Gesetzlich vorgeschriebene Formvorgaben sowie weitere Nachweispflichten bleiben unberührt.
(1) Ecom Labs berät den Auftraggeber bei Marketingmaßnahmen und betreut insbesondere Social Media Werbeanzeigen, Performance Marketing Kampagnen sowie die Erstellung und Schaltung von Werbeinhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von Ecom Labs sowie aus der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil.
(2) Der Auftraggeber kann während eines laufenden Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs anfragen. Nimmt Ecom Labs ein solches Änderungsangebot nicht an, verbleibt es beim ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang. Werden zusätzliche Leistungen durch Ecom Labs erbracht, ohne dass zuvor eine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, gilt die Regelung zu Zusatzleistungen gemäß Ziffer 5.
(3) Vertragsgegenstand ist stets die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch Ecom Labs. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere kann bei Werbemaßnahmen, Social Media Betreuung oder Performance Marketing kein konkretes Ergebnis garantiert werden.
(4) Ecom Labs ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen selbst zu erbringen oder geeignete Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Ecom Labs darf die eingesetzte technische Infrastruktur sowie beauftragte Dienstleister, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Anbieter wechseln, sofern dem Auftraggeber hierdurch keine wesentlichen Nachteile entstehen. Soweit möglich, wird der Auftraggeber vor einem solchen Wechsel informiert und kann etwaige Bedenken mitteilen.
(5) Ecom Labs ist berechtigt, Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts auch mit neuen oder geänderten Technologien, Systemen, Verfahren oder Standards zu erbringen, sofern hierdurch keine wesentlichen Nachteile für den Auftraggeber entstehen.
(1) Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch Ecom Labs, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
(2) Ecom Labs schuldet insbesondere keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Deckungsbeiträge, ROAS Werte, MER Werte, CPA Werte, CPL Werte, Conversion Rates, Leadzahlen, Verkäufe, Reichweiten, Klickpreise, Klickzahlen oder sonstige Performance Kennzahlen.
(3) Auch aus früheren, anfänglichen, zwischenzeitlich positiven oder in anderen Projekten erzielten Kampagnenergebnissen kann kein Anspruch auf gleichbleibende oder zukünftige Ergebnisse abgeleitet werden.
(1) Die Darstellung von Leistungen oder Angeboten auf der Webseite von Ecom Labs stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber, seinerseits ein Angebot abzugeben.
(2) Ecom Labs erstellt für den Auftraggeber ein Angebot, aus dem sich die einzelnen Leistungen und die dazugehörigen Preise ergeben.
(3) Mündlich erteilte Aufträge des Auftraggebers sind verbindlich. Ecom Labs kann verlangen, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag kann auch dadurch angenommen werden, dass Ecom Labs mit der Ausführung beginnt, sofern über die wesentlichen Bestandteile des Auftrags Einigkeit besteht.
(1) Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder der getroffenen Vereinbarung mit Ecom Labs. Die Vergütung kann als Pauschalvergütung, nach Aufwand, insbesondere auf Basis von Stunden oder Tagessätzen, und/oder als variable oder leistungsabhängige Vergütung vereinbart werden. Eine Pauschalvergütung umfasst ausschließlich die Leistungen, die im Angebot konkret beschrieben sind.
(2) Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Ecom Labs ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Ebenso ist Ecom Labs berechtigt, für bereits erbrachte oder gelieferte Teilleistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen und entsprechende Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu stellen.
(4) Zusatzleistungen werden nach den im Angebot vereinbarten Sätzen abgerechnet. Fehlt eine solche Vereinbarung, erfolgt die Abrechnung nach einer ortsüblichen und angemessenen Vergütung. Begleitende Leistungen wie Einführungen, Schulungen, Dokumentationen, Support oder ähnliche Leistungen sind nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(1) Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung beziehungsweise Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ecom Labs ist auch innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse zu erbringen. Ein entsprechender Vorbehalt wird im Angebot oder spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt.
(2) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist die Vergütung mit dem jeweils gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Ecom Labs behält sich vor, weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf kaufmännische Fälligkeitszinsen unberührt.
(1) Sämtliche Media Budgets, Werbekosten, Plattformgebühren und sonstige Kosten für die Schaltung von Werbung auf Drittplattformen sind nicht Bestandteil der Vergütung von Ecom Labs und werden vom Auftraggeber gesondert getragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Dies gilt insbesondere für Werbekosten auf Plattformen wie Meta, Facebook, Instagram, TikTok, Google, YouTube, Pinterest, LinkedIn oder vergleichbaren Plattformen.
(3) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass in den jeweiligen Werbekonten ausreichende Zahlungsmittel, Zahlungsmethoden, Abrechnungskonten und Zahlungsfreigaben hinterlegt sind.
(4) Ecom Labs haftet nicht für Verzögerungen, Kampagnenunterbrechungen, Performance Verluste oder sonstige Nachteile, die dadurch entstehen, dass Werbekonten nicht ausreichend gedeckt sind, Zahlungsmethoden abgelehnt werden, Abrechnungslimits erreicht sind oder Zahlungen durch Plattformen nicht verarbeitet werden.
Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(1) Soweit dies gegen entsprechende Vergütung vereinbart wurde, übernimmt Ecom Labs für den Auftraggeber Marketingmaßnahmen über dessen Social Media Accounts, Werbekonten oder sonstige digitale Plattformen oder betreut diese im vereinbarten Umfang.
(2) Ecom Labs optimiert, soweit vereinbart, bestehende Accounts, Werbekonten oder Kampagnen des Auftraggebers und erstellt Inhalte, Anzeigen oder sonstige Werbemittel für den Auftraggeber.
(3) Soweit vereinbart, schlägt Ecom Labs Inhalte, Anzeigen oder Veröffentlichungen auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers eigenverantwortlich vor und veröffentlicht diese nach Freigabe durch den Auftraggeber. Erforderliche Freigaben müssen rechtzeitig, grundsätzlich mindestens 1 Arbeitstag vor der geplanten Veröffentlichung, vorliegen. Die Parteien können zusätzlich einen Freigaberahmen vereinbaren, innerhalb dessen Ecom Labs Inhalte ohne erneute Einzelabstimmung erstellen und veröffentlichen darf.
(4) Bei Leistungen im Bereich Social Media, Performance Marketing und Online Werbung weist Ecom Labs den Auftraggeber darauf hin, dass die jeweiligen Plattformanbieter eigene Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien und sonstige Vorgaben haben. Die Nutzung dieser Plattformen für Werbung und Marketing kann eingeschränkt sein. Der Auftraggeber bleibt Herausgeber und Verantwortlicher der jeweiligen Marketingmaßnahme. Ecom Labs übernimmt keine Haftung dafür, dass Veröffentlichungen, Anzeigen oder sonstige Inhalte den Plattformregeln, Nutzungsbedingungen oder gesetzlichen Anforderungen, etwa Impressumspflichten, Datenschutzpflichten oder Kennzeichnungspflichten, entsprechen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, hierzu bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.
(1) Auswertungen, Reportings und Optimierungen von Ecom Labs basieren auf den jeweils verfügbaren Daten der eingesetzten Plattformen, Tracking Systeme und Analyse Tools.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es zwischen verschiedenen Systemen, insbesondere Meta Ads Manager, TikTok Ads Manager, Google Ads, Google Analytics, Shopify, CRM Systemen, Tracking Tools oder Third Party Attribution Tools, zu Datenabweichungen kommen kann.
(3) Ecom Labs haftet nicht für solche Datenabweichungen, Attributionseffekte, Trackingverluste, Cookie Einschränkungen, Browserrestriktionen, Consent Management Einschränkungen, fehlerhafte Datenübermittlung durch Drittanbieter oder technisch bedingte Abweichungen zwischen verschiedenen Systemen.
(4) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Ecom Labs keine technische Einrichtung, Prüfung oder rechtliche Bewertung des Trackings, des Consent Managements, der Datenschutzhinweise oder der verwendeten Analyse Tools.
(1) Kosten für Drittsoftware, externe Tools oder sonstige Produkte und Leistungen Dritter, die zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind, insbesondere Plugins, Themes, Werbematerialien, Dritttools, Plattformkosten oder sonstige externe Kosten, sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Funktionen, technische Möglichkeiten, Darstellung und Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen und Beschränkungen der jeweiligen Drittprodukte oder Plattformen erbracht werden.
(2) Entstehen durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, die von Dritten verursacht werden, etwa durch Provider, Softwareanbieter, Plattformanbieter, Werbeplattformen oder technische Dienstleister, zusätzliche Aufwände, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Mehraufwand nach den vertraglich vereinbarten oder ersatzweise ortsüblichen und angemessenen Stundensätzen zu vergüten.
(1) Der Beginn vereinbarter Leistungszeiten setzt voraus, dass alle technischen, rechtlichen, organisatorischen und gestalterischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber seine Mitwirkungs und Bereitstellungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Ecom Labs behält sich die Einrede des nicht erfüllten Vertrags vor.
(2) Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörungen bei Ecom Labs oder eingesetzten Subunternehmern, die ohne eigenes Verschulden vorübergehend die Leistungserbringung verhindern oder erschweren, verlängern vereinbarte Leistungszeiten um die Dauer der jeweiligen Störung. Hierzu zählen insbesondere Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung oder vergleichbare Ereignisse. Dauert die Störung länger als 2 Monate oder entfällt das objektive Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung bereits vorher, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ecom Labs alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere vorhandene Plattformaccounts, Werbekonten, bisherige und laufende Werbemaßnahmen, bisherige Conversion Rates, relevante Kennzahlen, Shopdaten, Medien, Rechtstexte und sonstige für das Projekt erforderliche Unterlagen. Dies umfasst auch Informationen zu entgegenstehenden Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Rechten Dritter.
(2) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, über die erforderlichen Zugänge zu Social Media Plattformen, Werbekonten und sonstigen digitalen Systemen zu verfügen. Ecom Labs kann Leistungen nur im Rahmen bestehender oder vom Auftraggeber bereitzustellender Accounts bei Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok, Google, YouTube, Pinterest, LinkedIn, Snapchat oder vergleichbaren Anbietern erbringen. Unterstützung bei der Einrichtung solcher Accounts kann gesondert beauftragt werden.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen und unmittelbar verwertbaren digitalen Format bereitzustellen. Er stellt sicher, dass Ecom Labs die für die Umsetzung erforderlichen Nutzungsrechte erhält, insbesondere Vervielfältigungs, Verbreitungs und Bearbeitungsrechte im erforderlichen Umfang. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte, ist nicht Gegenstand des Auftrags und kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
(4) Der Auftraggeber hat Ecom Labs sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Zugänge zu Webseiten, Plattformen, Werbekonten, Shopsystemen oder sonstigen Systemen bereitzustellen. Die Übermittlung von Zugangsdaten hat sicher und verschlüsselt zu erfolgen. Nach Beendigung des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, Passwörter unverzüglich zu ändern oder Zugriffsrechte zu entfernen, um einen späteren Missbrauch auszuschließen. Dies gilt nicht, sofern eine weitere Betreuung durch Ecom Labs vereinbart ist.
(5) Der Auftraggeber ist für erforderliche Datensicherungen selbst verantwortlich, insbesondere auch vor Beginn der Leistungserbringung durch Ecom Labs. Eine Haftung von Ecom Labs für verlorene Daten besteht nicht, soweit diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber weiterhin verfügbar wären.
(1) Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, insbesondere Freigabe oder Bereitstellungspflichten, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, gehen daraus resultierende Verzögerungen, Zusatzaufwände und sonstige Folgen zu seinen Lasten. Ecom Labs ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(2) Werden Informationen, Zugänge, Unterlagen, Texte, Bilder, Videos oder sonstige Vorlagen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bereitgestellt, ist Ecom Labs berechtigt, mit der Leistung noch nicht zu beginnen oder vorläufig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das spätere Einpflegen verspätet gelieferter Materialien gilt als Änderung oder Erweiterung des Auftrags und ist nach den vereinbarten, ersatzweise nach ortsüblichen und angemessenen Sätzen zusätzlich zu vergüten.
(3) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Ecom Labs projektbezogen arbeitet und nur eine begrenzte Anzahl von Projekten parallel betreut. Gerät der Auftraggeber mit Bereitstellungs, Mitwirkungs oder Annahmepflichten in Verzug, ist Ecom Labs berechtigt, Leistungszeiten entsprechend zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn hierdurch Konflikte mit anderen bereits geplanten Projekten entstehen.
(4) Kommt es durch den Auftraggeber zu einer Verzögerung der Projektrealisierung von mehr als drei Wochen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Außerdem ist die bei Wiederaufnahme des Projekts erforderliche zusätzliche Einarbeitungszeit von Ecom Labs nach den vereinbarten, ersatzweise ortsüblichen und angemessenen Sätzen zusätzlich zu vergüten.
(5) Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten auch nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht, ist Ecom Labs berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Dieser umfasst insbesondere bereits verdiente Vergütung sowie entgangenen Gewinn oder nicht verdiente Gemeinkostenbeiträge abzüglich ersparter Aufwendungen.
(1) Nach vollständigem Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen räumt Ecom Labs dem Auftraggeber die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeiten und Leistungen ein. Umfang und Dauer der Rechteeinräumung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte für die vertraglich vorgesehene Nutzung. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere Bearbeitung, Veränderung oder Weitergabe, bedarf der vorherigen Zustimmung von Ecom Labs.
(2) Nutzungsrechte an Arbeiten und Leistungen, die bei Vertragsende noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben bei Ecom Labs, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Ecom Labs zulässig.
(4) Soweit Werke verwendet werden, die unter einer Creative Commons Lizenz, Open Source Lizenz oder vergleichbaren Lizenz stehen, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
(5) Abweichend von den vorstehenden Regelungen können für Inhalte, die von externen Creator:innen, und Darsteller:innen oder sonstigen Dritten erstellt oder bereitgestellt werden, gesonderte Nutzungsrechte und Nutzungszeiträume oder sonstige Lizenzbedingungen gelten. Maßgeblich sind in diesem Fall die jeweils mit dem betreffenden Dritten vereinbarten oder von diesem vorgegebenen Nutzungsbedingungen.
(1) Soweit Marketing, Social Media Betreuung, Performance Marketing oder Beratungsleistungen Gegenstand der Vereinbarung sind, wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet oder garantiert. Es handelt sich insoweit um Dienstleistungen, für die keine werkvertragliche Mängelgewährleistung besteht.
(2) Im Rahmen der Leistungserbringung besteht ein gestalterischer und kreativer Spielraum. Mängelansprüche bei kreativen Gestaltungen bestehen nur, wenn diese wesentlich von ausdrücklich vereinbarten Vorgaben oder vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und die Abweichung nicht auf technischen Ursachen, fehlenden Rechten oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruht. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus Änderungen, sind diese zusätzlich nach den vereinbarten, ersatzweise ortsüblichen und angemessenen Sätzen zu vergüten.
(1) Ecom Labs haftet, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Ecom Labs haftet nicht für in Werbemaßnahmen enthaltene sachliche Aussagen über Produkte, Leistungen, Preise, Angebote oder sonstige Angaben des Auftraggebers.
(3) Ecom Labs haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der erbrachten Arbeiten und Leistungen, insbesondere nicht für deren wettbewerbsrechtliche, kennzeichenrechtliche, markenrechtliche, lebensmittelrechtliche, heilmittelwerberechtliche oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit.
(4) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Produkte, Dienstleistungen, Angebote, Werbeaussagen, Produktversprechen, Health Claims, Beauty Claims, Vorher Nachher Aussagen, Preisangaben, Rabattaktionen, Garantien, Testimonials, Bewertungen, Landingpages, Impressumsangaben, Datenschutzhinweise und sonstigen Pflichtinformationen.
(5) Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die rechtliche Zulässigkeit der Arbeiten und Leistungen von Ecom Labs vor Veröffentlichung, Nutzung oder Freigabe prüfen zu lassen.
(6) Mit Freigabe eines Arbeitsergebnisses bestätigt der Auftraggeber, dass das jeweilige Arbeitsergebnis inhaltlich, sachlich und rechtlich geprüft wurde und aus Sicht des Auftraggebers veröffentlicht, geschaltet oder verwendet werden darf.
(7) Ecom Labs nimmt keine rechtliche Prüfung der Inhalte vor. Ecom Labs wird jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit solche Risiken im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.
(8) Stellt der Auftraggeber Ecom Labs körperliche oder unkörperliche Gegenstände, insbesondere Bild, Text, Video oder Tondateien zur Verfügung, die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Ecom Labs auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.
(9) Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, Ecom Labs von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der rechtlichen Unzulässigkeit, Unrichtigkeit oder Rechtsverletzung der vom Auftraggeber bereitgestellten, veranlassten oder freigegebenen Inhalte entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.
Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe oder Abnahme der jeweiligen Leistung. Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, einschließlich Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, die durch einen Mangel verursacht wurden. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Fälle, in denen Ecom Labs vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(1) Die Laufzeit der Vereinbarung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ist dort eine feste Vertragslaufzeit angegeben, ist eine ordentliche Kündigung während dieser Festlaufzeit ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Soweit im Angebot bzw. in der Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit jeweils um weitere 2 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ecom Labs ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als einen Monat in Verzug ist oder nach vorheriger Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass Ecom Labs die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Ecom Labs.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Enthalten die Vereinbarung oder diese AGB Regelungslücken, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrags sowie nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen vereinbart hätten, wenn ihnen die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
Stand: April 2026
Im Übrigen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ecom Labs, ebenfalls abrufbar unter www.ecomlabs.de